Kurtaxe? Ja Bitte! Aber muss das sein? Wofür ist sie gut? Was wird eigentlich damit gemacht? Gibt es eine Satzung? Alle Informationen rund um die Kurkarte gibt es hier.
ab dem 01.04.2023 wird es in Karlshagen, Trassenheide, Zinnowitz, Zempin, Koserow, Loddin/Kölpinsee, Ückeritz und den Kaiserbädern (Modellregion Stadt Wolgast-Insel Usedom) eine harmonisierte inselweite Kurabgabe-Satzung geben. Damit ist ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg der Digitalisierung und der Integration des ÖPNV in die Kurtaxe auf Usedom erreicht.
Die nachfolgenden Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gemeindevertretungen der beteiligten Seebäder und sind daher noch nicht rechtsverbindlich.
Im Vergleich zur aktuell gültigen Satzung gibt es Veränderungen bei der Höhe des Kurabgabesatzes, den Befreiungen und der Jahreskurkarte. Die Aufenthaltsabgabe für Hunde soll ab dem 01.04.2023 entfallen.
Die Kurabgabesätze beruhen auf einer kostendeckenden Kalkulation der teilnehmenden Seebäder. Der Wegfall von Befreiungen ist der Tatsache geschuldet, dass die Gemeinde die aus jeder Befreiung resultierende Pflicht zur entsprechenden Ausgleichszahlung nicht mehr im bisherigen Umfang erfüllen kann.
• Nebensaison (01.11. - 31.03.): 2,00 € pro Person/Tag
• befreit sind Kinder unter 6 Jahren, berufliche Aufenthalte (Dienstreisen)
• Jahreskurabgabe: 75,60 €
-> die Möglichkeit des freiwilligen Erwerbs einer Jahreskurkarte entfällt
-> Jahreskurabgabepflichtig sind: Dauercamper, Dauerlieger, Eigentümer einer Wohnungseinheit, wenn diese nicht als Hauptwohnsitz dient, und deren Familienangehörige (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder soweit noch nicht wirtschaftlich selbstständig)
-> Informationen zur Nachberechnung der Jahreskurabgabe für 2023 folgen. Die bereits im Januar 2023 ausgegeben Jahreskurkarten (Plastikkarten mit grünen 2023er Aufklebern) sind vorerst weiter gültig.
• Kategorie V = Vollzahler (für alle ab 6 Jahren)
• Kategorie F = frei (für Kinder unter 6 Jahren)
• Kategorie EW = Einwohner
• Kategorie B = beruflicher Aufenthalt
Hinweis: Für Vermieter sind im AVS nur die Kategorien sichtbar, für die eine Ausgabeberechtigung besteht.
Alle bereits für den Zeitraum ab 01.04.23 im System angelegten Kurkarten verlieren ihre Gültigkeit und müssen nach erfolgter Programmumstellung durch Sie neu angelegt werden. Dies hat technische Gründe. (Im System können in einer bereits angelegten und bebuchten Kategorie keine nachträglichen Änderungen vorgenommen werden.)
Für diese Gäste sind Kurkarten zunächst mit einer Gültigkeit (Abreisedatum) bis zum 31.03. anzulegen. Ab Freischaltung der neuen Kategorien ist dann eine weitere Kurkarte ab 01.04. bis zur tatsächlichen Abreise anzulegen. Dies ist leider technisch bedingt.
Bitten Sie Ihren Schnittstellen-/Software-Anbieter sich so schnell wie möglich mit AVS bezüglich der Schnittstellenbeschreibung in Verbindung zu setzen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Die Vordrucke im neuen inselweit einheitlichen Layout befinden sich in der Herstellung. Wenn diese eintreffen, werden wir umgehend auch auf dieser Seite darüber informieren. Die bisherigen manuellen/elektronischen Meldescheine sind ab 01.04. nicht mehr gültig und müssen daher in der Touristinformation zurückgegeben werden.
Bei der DigiCard handelt es sich um eine digitale Gästekarte. AVS-Nutzer sind damit in der Lage, ihrem Gast die Kurkarte zusätzlich als PDF- und/oder Walletdatei per Mail zur Verfügung zu stellen. Dieses AVS-Modul ist beauftragt, die technische Umsetzung wird jedoch noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Die DigiCard ersetzt für die GastgeberInnen nicht den nach wie vor laut Meldegesetz vorgeschriebenen, händisch unterschriebenen Meldeschein!
Die manuellen Meldescheine erhalten ein neues inselweit einheitliches Layout und sind aktuell in der Herstellung. Wir informieren Sie, wenn diese zur Abholung bereitstehen. Die bisherigen manuellen Meldescheine sind ab April nicht mehr gültig und müssen in der Touristinformation zurückgegeben werden.
(Stand: 10.03.2023)
• für die umfangreiche und regelmäßige Strandreinigung
• für die kostenfreie Nutzung von Bibliothek, Kinderspielzimmer und Heimatstube im „Haus des Gastes“
• für die unentgeltliche/ermäßigte Nutzung kostenpflichtiger Veranstaltungen im Kurpark und im „Haus des Gastes“ wie z. B. Vorträge, Ausstellungen, musikalische und literarische Abende, Konzerte, Kinderveranstaltungen, Ortswanderungen, Veranstaltungen wie u.a. das Osterfest, Pfingstfest, Kreidemalfestival, Seebadfest, XXL-Strandfeuerwerk oder das Usedomer Drachenfestival
• für gepflegte Spielplätze und deren regelmäßige Wartung
• gepflegte öffentliche Anlagen (u.a. Kurparkpflege, Müllbeseitigung, Bepflanzung, Baumpflege, Blumen- und Weihnachtsschmuck, Reinigung der Gebäude und Sanitäranlagen, Reparatur und Instandhaltung der touristischen Anlagen, Bänke und Wege)
• für kompetente Beratung in der Touristinformation
• für kostenfreie Hundekotbeutel und Hundetoiletten im ganzen Ort
• für kostenfreies WLAN am Strand (Wifi4EU), der Touristinformation und am Hafen (Yachthafen.OPENSPOT.net)
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Urlaub im Ostseebad Karlshagen, genießen Sie die Zeit am MEER.
Infoblatt zur Datenerhebung beim Meldeschein nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO); Datenschutzerklärung des Eigenbetriebes Tourismus und Wirtschaft der Gemeinde Ostseebad Karlshagen
Wir wünschen all unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt und hoffen, dass Sie sich in unserem Ostseebad richtig wohlfühlen. Damit das so ist und vor allem auch so bleibt, sind wir jederzeit darauf bedacht, Ihnen die Zeit Ihres Besuches so angenehm wie möglich zu gestalten. Doch ohne Ihre Hilfe ist dies nicht möglich. Aus diesem Grund erhebt das Ostseebad Karlshagen, wie fast alle deutschen Seebäder, eine Kurabgabe.
Mit dieser ermöglichen wir unseren Gästen ganzjährig eine Vielzahl an unentgeltlichen Veranstaltungen, attraktiven Freizeitangeboten und interessanten Leistungen. Wer möchte schon an einem verschmutzten Strand liegen, vergeblich nach einer Toilette suchen oder seine Kinder auf unzeitgemäßen Spielplätzen toben lassen? Auch auf die Sicherheit am Strand durch die Präsenz des Wasserrettungsdienstes, die regelmäßige Prüfung der Badewasserqualität oder die freundlichen Auskünfte in der Touristinformation möchte im Urlaub niemand verzichten. Unsere Touristinformation im „Haus des Gastes“ bietet Ihnen nicht nur eine kompetente und umfangreiche Beratung in Sachen Urlaub, sondern auch eine kostenfreie Internetnutzung und die freie Nutzung unserer Bibliothek.
Dies sind nur einige Beispiele für die gezielte und eigens für unsere Gäste genutzte Kurabgabe. In der Kurabgabensatzung der Gemeinde Ostseebad Karlshagen heißt es dazu: „Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Anlagen sowie für die touristische, sportliche und kulturelle Betreuung der Gäste wird ganzjährig eine Kurabgabe erhoben.“
Liebe Gäste, jeder Euro gezahlte Kurabgabe fließt über die genannten Leistungen an den Urlauber, an Sie zurück. Mit der von Ihnen entrichteten Kurtaxe gelingt es uns noch besser, Ihren Urlaubsort so zu gestalten, dass Sie eine erholsame Zeit verbringen, zufrieden darauf zurückblicken und hoffentlich im nächsten Jahr wiederkommen werden.
Ihr Team des Eigenbetriebes "Tourismus und Wirtschaft" Karlshagen
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Kurabgabensatzung.